Die testpflicht im innenbereich entfällt. Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen.
Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen. Die testpflicht im innenbereich entfällt.
Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500.
Die testpflicht im innenbereich entfällt. Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen.
Die testpflicht im innenbereich entfällt. Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen.
Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen. Die testpflicht im innenbereich entfällt. Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500.
Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen.
Die testpflicht im innenbereich entfällt. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen. Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500.
Die testpflicht im innenbereich entfällt. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen. Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500.
Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Die testpflicht im innenbereich entfällt. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen.
Die testpflicht im innenbereich entfällt.
Veranstaltungen mit marktcharakter sind unter auflagen im innenbereich wieder mit bis zu 1.250 personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Erforderlich sind unter anderem ein hygienekonzept, kontaktdatenerhebung, maskenpflicht, die vorlage eines negativen tests und die beschränkung der teilnehmerzahl auf 125 personen. Die testpflicht im innenbereich entfällt.
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